Software-Paket für alle Meldepflichten.

ZMGS

Schiffstelematik

Die Meldepflicht unterstützen

Gemäß der EU Direktive 2002/59/EC besteht eine Meldepflicht für alle Schiffsverantwortlichen, die mit dem Transport gefährlicher Güter auf See befasst sind. Diese muss in elektronischer Form erfolgen. Zu diesem Zweck stellt das ZMGS Schnittstellen für folgende Einrichtungen zur Verfügung:

Meldedienste

Reedereien und Ladungsmakler wenden sich mit den Daten der von ihnen verwalteten Gefahrguttransporte an die Meldedienste, die schon seit Jahren als Dienstleister die Meldepflicht der Ladung gegenüber den Hafenorganisationen wahrnehmen. Diese Meldungen werden gerade im Containerfrachtverkehr vorwiegend in dem Protect-Format – einem EDIFACT Derivat – mit Dritten ausgetauscht.

Dieses Format wird von ZMGS ebenso unterstützt wie die in Zusammenarbeit mit der BAW entwickelte XML-Schnittstelle. Dies wird vor allem von Meldediensten eingesetzt, die neu in das System integriert werden.

Verkehrszentralen

Jedes Schiff ist verpflichtet, an bestimmten international festgelegten Meldepunkten die zuständigen Behörden per UKW zu kontaktieren und relevante Informationen zu Schiff und Ladung weiterzugeben. Diese Angaben werden in den IT-Systemen der jeweiligen Verkehrszentralen erfasst und als sogenannte MRS-Meldung ans ZMGS weitergegeben.

Automatic Identification System AIS

Die IMO (International Maritim Organisation) schreibt seit 2002 eine Ausrüstungspflicht für alle Schiffe der Berufsschifffahrt mit einem AIS-Transponder vor. Neben der Position des Schiffes liefern diese Systeme eine Vielzahl von Informationen, die für die Beobachtung des Schiffsverkehrs von Interesse sind.

Das ZMGS empfängt diese Daten als sogenannte AIS-Meldungen und fasst sie intelligent zu kompletten Schiffreisen zusammen. Dadurch können insbesondere aktuelle Positionsdaten mit den zugehörigen Gefahrgutinformationen verknüpft werden.

Haben Sie weitere Fragen?
Wenden Sie sich direkt an  Thomas Mühlhausen

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