WIE kann auf der Basis des Arbeitsblattes der ATV A 133 eine Vermögensbewertung erfolgen, die dem neuen kommunalen Finanzwesen, das in NRW verbindlich eingeführt wird, genügt?
WIE kann ich den damit verbundenen Aufwand für mich in Grenzen halten?
Die herkömmlichen Mittel sehen immer noch so aus . . .
Dabei reden die Kanaldatenbank und die Vermögensbewertung von den gleichen Objekten, nämlich dem Kanalnetz. Dass eine Datenerhebung für NKF zusätzlich zur Datenaktualisierung der Datenbank als Zusatzbelastung empfunden wird, liegt auf der Hand.