So geht's! Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) mit WAUplus
Schon seit
1. Februar 2007 ist das neue Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung‘ in Kraft. Darin beschlossen: Die Abschaffung des papierbasierten Nachweisverfahrens und stattdessen die verpflichtende Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). Ab dem
1. April 2010 gilt: gefährliche Abfälle können nur noch mit eANV und funktionierender IT-Unterstützung entsorgt werden. Alles elektronisch: Nachweisverfahren, Nachweisführung, Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Begleitscheinverfahren, Übernahmescheinverfahren - ein gravierender Wandel zu Lasten auch der Erzeuger. Wir wollen entlasten und für unsere Kunden direkt auf Nutzen setzen, denn der frühe Vogel fängt den Wurm.
23. April 2009: Als erste operative Abfallwirtschaftssoftware hat WAUplus das gesamte elektronische Begleitscheinverfahren erfolgreich durchlaufen, einschließlich ZKS und ASYSe.
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